OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys
In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten."
Auch die meisten anderen großen Mobilfunk-Anbieter hätten ähnliche Klauseln zum Verfall von Prepaid-Guthaben, betonte Sievering-Wichers. Auch wenn das Urteil nur für das Unternehmen O2 und dessen rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge gelte, sollten auch die anderen Mobilfunk-Anbieter die neue Rechtslage akzeptieren und freiwillig ihre Vertragsbedingungen rasch zu Gunsten ihrer Kunden ändern.
Mit dem OLG-Urteil wurde eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München I vom Februar dieses Jahres bestätigt. Danach ist unter anderem die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages.
(jk/c't)
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